TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Teilnahmeberechtigt sind alle Gründerinnen und Gründer bzw. Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, die ihren Betriebssitz in Brandenburg haben.

Es gilt das Datum der Unternehmensgründung, das durch Handelsregistereintrag, Gewerbeanmeldung oder vergleichbare Dokumente belegt werden kann.

Bei Unternehmensübernahmen gilt das Datum der mehrheitlichen Übernahme der Eigentums- oder Gesellschaftsverhältnisse.

Die Bewerbung ist in mehreren Kategorien möglich.

Der Wettbewerb ist branchenoffen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. In Zweifelsfällen entscheidet die Jury.

Die Angaben zur Person und zum bestehenden Geschäftsbetrieb wird durch das Wettbewerbsbüro gespeichert und für Informations- und Auswertungszwecke im Rahmen des Wettbewerbs Gründungspreis Brandenburg 2024 verwendet.

Bewerbungen, die nach Ausschreibungsschluss eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die in der Online-Bewerbung angegebenen Kontaktdaten sowie der Kurztext, welcher die Geschäftsidee bzw. das Unternehmen speziell für Medienzwecke beschreibt, veröffentlicht werden.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stimmen der Weitergabe der eingereichten Dokumente an die Jury im Zusammenhang mit der Abwicklung des Wettbewerbs Gründungspreis Brandenburg 2024 zu. Die Jurorinnen und Juroren unterliegen einer Vertraulichkeitserklärung.

Die Teilnahme von Mitgliedern extremistischer Gruppierungen ist ausgeschlossen. Als extremistisch gelten insbesondere die in den Inhaltsverzeichnissen der jährlichen Verfassungsschutzberichte des Brandenburger Landesamts für Verfassungsschutz genannten extremistischen Gruppierungen.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.